Sterben - eine öffentliche Angelegenheit

Die Geschichte der Traueranzeigen

Die Geschichte der Todesanzeige

„Bis in die Frühe Neuzeit war das Sterben eine öffentliche Angelegenheit, bei der die Anzahl der während des Sterbens eines Menschen anwesenden Personen dessen Rang und Bedeutung unterstrich. Die Verbreitung der Todesnachricht erfolgte allgemein per Kanzelabkündigung und individuell durch den Leichenbitter. Die Totenklage und andere Trauerbräuche u. a. Totengeläut, Aufbahrung, Trauerkleidung und Trauermarsch sollten den Toten ehren. Die Tradition der öffentlichen Plakatierung auf Sterbezetteln hat sich in einigen Regionen Europas bis heute erhalten. In Deutschland ist sie am ehesten noch bei Pfarr- bzw. Kirchengemeinden beider christlicher Konfessionen für ihre verstorbenen Mitglieder üblich.

Mit dem Aufkommen von Zeitungen etablierte sich die zunächst in sehr schlichter Form aufgemachte Kleinanzeige, die im Lauf der Zeit eine Wandlung bis zur relativ fest etablierten Form der Gegenwart erfuhr. Die erste Todesanzeige lässt sich 1753 in Ulm nachweisen. Im 19. Jahrhundert machten eigenständige Zeitungsrubriken unter dem Titel „Verstorbene“ die aktuelle Totenliste bekannt. Solche reinen Listen, die meist nur den Namen und die Lebensdaten (oft in Verbindung mit der letzten Wohnadresse) der verstorbenen Person nennen, sind als amtliche Veröffentlichungen der Standesämter in manchen Städten und Gemeinden noch heute üblich.“

Quelle: Wikipedia /      https://de.wikipedia.org/wiki/Todesanzeige

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